24 May 2026, 14:09

Alter Tweet gegen Philipp Amthor führt zu 90 Tagessätzen Strafe

Beleidigungen gegen Politiker

Alter Tweet gegen Philipp Amthor führt zu 90 Tagessätzen Strafe

Ein deutscher Bürger musste sich wegen Beleidigungen von Politikern in sozialen Medien rechtlich verantworten. Der Fall betraf einen vier Jahre alten Tweet, der sich gegen den CDU-Politiker Philipp Amthor richtete und zu einem Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen führte. Eine formelle Anzeige war nicht nötig – die Staatsanwaltschaft handelte im öffentlichen Interesse auf Grundlage eines umstrittenen Gesetzes.

Auslöser war ein Tweet aus dem Jahr 2020, in dem die Person Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Anfangs blieb der Beitrag unbeachtet, doch Jahre später wurde er zur Grundlage für das Strafverfahren. Der Staat verfolgte den Fall ohne eine Beschwerde Amthors, gestützt auf Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs. Dieses Gesetz ermöglicht die Amtsermittlung bei Beleidigungen gegen Politiker und hat eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Ein weiterer Fall, in dem dieselbe Person die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnete, wurde später eingestellt. Der Tweet gegen Amthor führte jedoch zu einem Strafbefehl – ein in mehr als der Hälfte aller deutschen Strafverfahren übliches Verfahren. Dabei werden Geldstrafen oder sogar Eintragungen ins Strafregister ohne Gerichtsverhandlung verhängt.

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Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 kritisiert und argumentiert, dass das Gesetz die politische Polarisierung verschärfen könnte. Der Betroffene ist überzeugt, dass die Regelung Hass eher schüre als eindämme, da sie Strafverfolgungen noch Jahre nach der ursprünglichen Äußerung ermöglicht.

Das System der Strafbefehle erlaubt die Verhängung von Geldstrafen und möglichen Strafregistereintragungen ohne richterliche Prüfung. Der Fall zeigt, wie alte Social-Media-Posts Jahre später noch juristische Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Debatte über die Auswirkungen von Paragraf 188 auf die Meinungsfreiheit und den politischen Diskurs hält weiterhin an.

Quelle