08 May 2026, 18:05

Beamtenbund kritisiert Dobrindts Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht

Schwarz-weißer Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierter Planung und strukturellen Elementen.

Beamtenbund kritisiert Dobrindts Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen bei geplanter Besoldungsreform

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat Änderungen am Entwurf des Bundes für eine Besoldungsreform gefordert. Der von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf sieht Anpassungen bei Einstiegsgehältern und Besoldungstabellen vor – doch der DBB kritisiert Teile der Pläne als ungerecht und möglicherweise verfassungswidrig.

Laut Dobrindts Entwurf sollen neue Beamte künftig in die zweite Besoldungsstufe statt in die erste eingruppiert werden. Zudem wird das Prinzip des „Alleinverdienerhaushalts“ abgeschafft: Bei der Gehaltsberechnung wird pauschal ein Partnereinkommen von 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Der DBB lehnt dies ab und argumentiert, das Einkommen des Partners liege „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ und dürfe nicht zu einer Kürzung des Anspruchs auf angemessene Bezahlung führen.

Der Entwurf überträgt Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes auf Beamte der B-Besoldungsgruppe, allerdings mit geringeren Steigerungen als für Beschäftigte der unteren A-Gruppen. Besonders umstritten ist die geplante 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Stufen B3 und B4. Der DBB bezeichnet diese Differenz als „unvereinbar mit leistungsgerechter Besoldung“ und warnt, sie verstoße gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, wonach Gehaltsabstände innerhalb von fünf Jahren um nicht mehr als 10 Prozent schrumpfen dürfen.

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Obwohl der DBB die Reform grundsätzlich unterstützt, pocht er auf eine „kritische Überprüfung“ der B-Besoldungsabstände. Das Innenministerium hat sich auf Anfrage der Presse bisher nicht zu den geplanten Änderungen geäußert.

Die Forderungen des DBB spiegeln die Spannungen um die Fairness der Reform wider. Bleibt der Entwurf unverändert, könnten höhere Beamte geringere Gehaltssteigerungen und größere Einkommensunterschiede im Vergleich zu Kollegen niedrigerer Besoldungsgruppen hinnehmen müssen. Der Verband besteht darauf, dass der Gesetzentwurf vor einer Umsetzung mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen in Einklang gebracht wird.

Quelle