11 June 2026, 04:02

Berliner Untersuchungsausschuss prüft umstrittene Vergabe von Antisemitismus-Fördergeldern

Ex-Kultur-Senator Chialo soll vor Untersuchungsausschuss aussagen

Berliner Untersuchungsausschuss prüft umstrittene Vergabe von Antisemitismus-Fördergeldern

Ein Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses prüft derzeit die Vergabe von Geldern für Initiativen zur Bekämpfung von Antisemitismus. Den Anstoß für die Ermittlungen gab ein kritischer Bericht des Landesrechnungshofs, der die Mittelvergabe als rechtswidrig einstuft. Im Mittelpunkt der Kontroverse stehen zentrale Akteure wie der ehemalige Kulturstaatssekretär Joe Chialo (CDU) und seine Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson.

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Die Untersuchungen begannen im Dezember 2025, nachdem die Grünen und die Linke Vorwürfe erhoben hatten. Sie warfen Chialo und Wedl-Wilson vor, die Gelder nach unklaren Kriterien vergeben und dabei angeblich Druck seitens der CDU-Fraktion nachgegeben zu haben. Chialo, der der CDU angehört, trat bereits im Mai 2025 von seinem Amt zurück – als Grund nannte er damals Haushaltskürzungen und nicht die umstrittene Förderpraxis.

Seine Nachfolgerin Wedl-Wilson, die als Parteilose das Amt übernahm, genehmigte zwar mehrere Projekte, verließ ihr Amt jedoch Ende April. Der Rechnungshof urteilte später, das gesamte Vergabeverfahren sei rechtswidrig gewesen. Die CDU-Abgeordneten Dirk Stettner und Christian Goiny, die bereits Mitte April erstmals als Zeugen aussagten, müssen sich nun einer zweiten Befragung stellen. Beide hatten in ihren ersten Aussagen jede Schuld von sich gewiesen.

Chialo, der als Schlüsselfigur im Fall gilt, soll in Kürze vor dem Ausschuss aussagen. Die Grünen und die Linke fordern weiterhin Aufklärung darüber, nach welchen Maßstäben die Entscheidungen getroffen wurden und ob politische Einflussnahme eine Rolle spielte. Ziel des Untersuchungsausschusses ist es, die genauen Hintergründe der Geldervergabe vollständig aufzuklären. Chialo, Wedl-Wilson, Stettner und Goiny bleiben weiterhin im Fokus der Ermittlungen – die Feststellungen des Rechnungshofs haben die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bereits grundlegend infrage gestellt.

Quelle