BGH prüft Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Bonitätswerte sein?
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit einen Rechtsstreit über die Transparenz des Schufa-Scoringverfahrens. Fünf Kläger werfen dem Unternehmen vor, seine Angaben zur Berechnung der Bonitätswerte entsprächen nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Kern geht es um die Frage, wie detailliert Verbraucher über automatisierte Entscheidungen informiert werden müssen, die ihr finanzielles Leben beeinflussen.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-System ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Es berücksichtigt zwölf klar definierte Kriterien und gibt Verbrauchern damit mehr Einblick in die Faktoren, die ihre Bonität beeinflussen. Das Modell ermöglicht es ihnen zudem, die zugrundeliegenden Daten selbst zu überprüfen.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte zuvor entschieden, dass die bisherigen Auskünfte der Schufa nicht ausreichen. Die Kläger fordern nun umfassenderen Zugang zur Berechnungslogik, während das Unternehmen betont, seine aktuellen Informationen entsprächen den gesetzlichen Vorgaben. Der BGH muss nun klären, ob die von der Schufa bereitgestellten Datensätze und Erläuterungen den Transparenzpflichten der DSGVO für automatisierte Entscheidungsfindung genügen.
Die Schufa hat zugesagt, das überarbeitete Modell bis Ende 2028 vollständig umzusetzen. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie Unternehmen, die algorithmische Bewertungen nutzen, Verbraucher künftig informieren müssen.
Die Entscheidung des Gerichts wird konkretisieren, welcher Detaillierungsgrad die DSGVO bei automatisierten Scoring-Systemen verlangt. Sie könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie andere Organisationen datenbasierte Bewertungen offenlegen. Unabhängig vom Ausgang wird die Schufa die schrittweise Einführung des neuen Modells fortsetzen.






