Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Clara SchneiderBielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website für britische Reiseerlaubnisse. Die beiden hatten vor, eine Electronic Travel Authorisation (ETA) zu beantragen – ein seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien verpflichtendes Dokument. Stattdessen gerieten sie auf eine betrügerische Seite, die ein Vielfaches der offiziellen Gebühr verlangte.
Bei ihrer Online-Recherche zum ETA-Antragsverfahren landeten sie auf einer scheinbar seriösen Website, die jedoch nicht das offizielle Portal der britischen Regierung war. Ohne es zu merken, gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen in das System ein.
Die Seite forderte eine Zahlung von rund 240 Euro – deutlich mehr als die tatsächlichen Kosten von 18,50 Euro pro Person. Misstrauisch wegen des überhöhten Betrags verweigerten sie die Transaktion. Ihre Bank sperrte die Kreditkarte vorsorglich.
Am 13. März 2026 erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei, um den Betrugsversuch zu dokumentieren. Die Behörden weisen Reisende darauf hin, dass ETA-Anträge ausschließlich über das offizielle Regierungsportal unter https://www.gov.uk/eta eingereicht werden müssen. Auch die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man betrügerische Websites erkennt und ähnliche Vorfälle verhindert.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrug noch rechtzeitig stoppen, bevor Geld verloren ging. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, bei der Beantragung von Reisedokumenten ausschließlich offizielle Kanäle zu nutzen. Das britische ETA-System bleibt bestehen – Anträge werden nur über das gesicherte Regierungsportal entgegengenommen.






