Bundesgerichtshof stoppt gewinnorientierte Untervermietung – Mieter erhalten mehr Schutz
Lina KrügerBundesgerichtshof stoppt gewinnorientierte Untervermietung – Mieter erhalten mehr Schutz
Bundesgerichtshof verbietet gewinnorientierte Untervermietung – Schutz für Mieter soll gestärkt werden
Deutschlands höchstes Gericht hat gewinnorientierte Untervermietung untersagt, um gefährdete Mieter besser zu schützen. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der Städte mit extremen Wohnungsmangel und explodierenden Mieten kämpfen. Behörden drängen nun auf schärfere Regeln, um Missbrauch auf dem Wohnungsmarkt einzudämmen.
Am 28. Januar 2026 verurteilte der Bundesgerichtshof die Praxis von Hauptmietern, Wohnraum mit Gewinnabsicht weiterzuvermieten. Das Urteil soll Auswüchse stoppen, faire Untervermietung aber weiterhin ermöglichen. Vertreter der Justiz betonten, es gehe nicht um ein generelles Verbot, sondern um klarere rechtliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten.
Ein Vorstoß im Bundesrat fordert nun noch strengere Maßnahmen: Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Vermieter Untermietverträge automatisch ablehnen müssen, sobald der Hauptmieter daraus Profit schlägt. Zudem sollen Mieter künftig verpflichtet werden, Vermietern vorab sämtliche Details zur Untervermietung offenzulegen.
Hintergrund der Reformbestrebungen ist die prekäre Situation vieler Untermieter, die oft horrender Mieten gegenüberstehen – ohne rechtliche Absicherung. Wird der Hauptmieter gekündigt, verlieren Untermieter nicht selten von heute auf morgen ihre Wohnung. Die neuen Regeln sollen dies verhindern, indem sie Untermietern ein Bleiberecht auch nach Auszug des Hauptmieters einräumen.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs und der Vorstoß des Bundesrats zielen auf ein wachsendes Problem in Deutschlands angespanntem Wohnungsmarkt ab. Strengere Offenlegungspflichten und Kündigungsschutz für Untermieter werden derzeit diskutiert. Die Politik hofft, dass die Änderungen Ausbeutung reduzieren und Mieter mehr Planungssicherheit geben.






