30 June 2026, 04:03

Bundesinnenministerium verbietet islamistische Vereinigung Muslim Interaktiv nach jahrelangen Debatten

Altes AfD-Video über die CDU und 'Muslim Interaktiv' geht erneut viral

Bundesinnenministerium verbietet islamistische Vereinigung Muslim Interaktiv nach jahrelangen Debatten

Der deutsche Verein Muslim Interaktiv wurde im November 2025 vom Bundesinnenministerium verboten, da er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete. Die Entscheidung folgte auf jahrelange politische Debatten und mehrere gescheiterte Versuche, die Gruppe auf Landes- und Bundesebene zu ächten. Die Diskussionen hatten an Fahrt aufgenommen, nachdem der Hamburger Verfassungsschutz die Organisation Mitte 2024 als extremistisch eingestuft hatte.

Im April 2024 beantragte die Hamburger CDU ein landesweites Verbot von Muslim Interaktiv. Der Vorstoß scheiterte jedoch am Widerstand von SPD und Grünen. Bereits im Juni desselben Jahres brachte die CDU einen bundesweiten Antrag ein, um den politischen Islam einzudämmen – darunter Maßnahmen, die auch das Verbot von Gruppen vorsahen, die islamistische Systeme in Deutschland fördern. Die Ampelkoalition lehnte den Antrag aus rechtlichen Bedenken ab.

Auch die AfD trieb ein Verbot voran: Im Mai 2024 reichte ihre Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag ein. Am 13. Juni 2024 stimmte der Bundestag gegen den AfD-Vorschlag, wobei auch die CDU dafür votierte. Noch am selben Tag veröffentlichte der AfD-Politiker Andreas Baumann ein Online-Video, in dem er auf den Antrag Bezug nahm.

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Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami kritisierte das Vorgehen der AfD scharf. Er warf der Partei vor, mit ihrem pauschalen Vorstoß Muslime unter Generalverdacht zu stellen, da sie nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheide. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries bezeichnete die AfD-Initiative als überflüssig und verwies auf die bereits bestehenden Bemühungen seiner Partei gegen den politischen Islamismus.

Trotz der vorherigen Rückschläge verbot das Bundesinnenministerium Muslim Interaktiv schließlich im November 2025 – mit der Begründung, die Gruppe stelle eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands dar. Der Hamburger Verfassungsschutz hatte die Organisation bereits im Juni 2024 als gesichert extremistisch eingestuft.

Quelle