Bundestag reformiert Arbeitssicherheit: Weniger Kontrollen, mehr Risiko?
Hannah WeberBundestag reformiert Arbeitssicherheit: Weniger Kontrollen, mehr Risiko?
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Beschäftigtengrenzen für die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Arbeitssicherheit anhebt. Die Änderungen sollen Unternehmen entlasten, ohne den Arbeitsschutz zu vernachlässigen. Kritiker warnen jedoch, dass weniger Kontrollen zu mehr Unfällen führen könnten.
Bisher mussten Betriebe mit 20 oder mehr Mitarbeitenden einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Künftig gilt diese Pflicht erst ab 50 Beschäftigten. Größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden können zudem ihre Zahl der Sicherheitsbeauftragten auf eine Person reduzieren – sofern sie nicht in Hochrisikobranchen tätig sind.
Durch die Reform sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jährlich rund 135 Millionen Euro sparen. Über 3,4 Millionen deutsche Betriebe zählen zu dieser Gruppe, die mehr als 99 Prozent des privaten Sektors ausmacht. Befürworter argumentieren, die Neuregelung entlaste die Unternehmen finanziell und steigere die Effizienz.
Kritik kommt von den Grünen und der Linken. Sie befürchten, dass die Reform Sicherheitsstandards schwächen und die Unfallgefahren am Arbeitsplatz erhöhen könnte. Experten fordern eine genaue Beobachtung der Auswirkungen und passen die Regelungen an, falls der Arbeitsschutz leidet.
Die neuen Schwellenwerte verringern zwar den bürokratischen Aufwand für viele Unternehmen. Doch bleiben Bedenken, ob weniger Sicherheitsbeauftragte das Wohl der Beschäftigten gefährden könnten. Die Regierung muss nun Unfallzahlen und Kontrollen auswerten, um die langfristigen Folgen der Reform zu bewerten.






