Bundesverwaltungsgericht verweigert syrischem Straftäter subsidiären Schutz
Clara SchneiderBundesverwaltungsgericht verweigert syrischem Straftäter subsidiären Schutz
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein syrischer Mann mit mehreren Verurteilungen wegen Körperverletzung keinen subsidiären Schutz erhalten kann. Das Urteil klärt, wann wiederholte Rechtsverstöße Migranten von dieser Form des Asyls ausschließen können.
Der Fall begann im Oktober 2018, als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Antrag des Mannes ablehnte. Der Syrer war zuvor mehr als zehnmal verurteilt worden – unter anderem zu Geldstrafen, Jugendarrest und Haftstrafen für seine Straftaten.
Das Verwaltungsgericht Mannheim bestätigte die Entscheidung des BAMF, und das Bundesverwaltungsgericht schloss sich dieser Rechtsauffassung an. Die Richter argumentierten, dass die wiederholten Straftaten des Mannes insgesamt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt darstellten.
Das Gericht betonte, dass selbst weniger schwere Straftaten – wenn sie häufig und störend begangen werden – die Versagung des subsidiären Schutzes rechtfertigen können. Dies gelte, sobald sie die öffentliche Ordnung oder grundlegende gesellschaftliche Interessen erheblich beeinträchtigten.
Der syrische Mann bleibt damit von subsidiärem Schutz ausgeschlossen. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall: Wiederholte schwere Rechtsverstöße können Migranten von diesem Status ausschließen, selbst wenn keine einzelne besonders schwere Tat vorliegt.
