21 March 2026, 02:05

Dobrindts umstrittene Asylpolitik: Grenzabweisungen ohne rechtliche Grundlage

Offenes Buch mit handgeschriebener Schrift auf altem Papier, das Wasserzeichen aufweist, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland.

Dobrindts umstrittene Asylpolitik: Grenzabweisungen ohne rechtliche Grundlage

Bundesinnenminister Dobrindt führt umstrittene Asylpolitik ein – rechtliche Bedenken häufen sich

Im Mai 2025 führte Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt eine umstrittene Regelung ein, nach der Asylsuchende an der Grenze abgewiesen werden können. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Antragstellende zurückgewiesen. Interne Unterlagen deuten jedoch darauf hin, dass der Schritt weder rechtlich fundiert noch durch Beweise gestützt ist.

Kritik an der Maßnahme kam früh auf. Bereits im September 2024 bezeichnete ein Beamter die Pläne als "höchst problematisch" und "rechtlich nicht haltbar". Auch die Abteilung B 2 des Ministeriums warnte im August 2024 vor erheblichen juristischen und politischen Risiken.

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Laut Schätzungen des Ministeriums von Januar 2025 könnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung innerhalb von neun Monaten blockieren. Ein Rechtsgutachten vom März 2025 bestätigte die Zweifel und stellte fest, dass die Maßnahme gegen EU-Recht verstoße. Beamte wiesen darauf hin, dass noch nie ein EU-Land mit ähnlichen Begründungen Asylsuchende erfolgreich abgewiesen habe.

Die Regelung setzt voraus, dass eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit" nachgewiesen wird. Doch seit ihrer Einführung hat kein Bundesland oder keine Kommune solche Belege vorgelegt. Ministeriumsakten bestätigen zudem, dass keine Daten eine Krise belegen.

Trotz aller Warnungen unterzeichnete Dobrindt die Anweisung am 7. Mai 2025. Interne Dokumente bewerten die Grenzabweisungen weiterhin als "rechtlich unhaltbar" und "hochriskant".

Seit Mai 2025 werden monatlich 113 Asylbewerber abgewiesen. Ohne Nachweis einer konkreten Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder eine Bestätigung durch den EuGH bleibt die Zukunft der Regelung ungewiss. Rechtliche Klagen und interner Widerstand deuten darauf hin, dass die Maßnahme zurückgenommen oder einer strengeren Prüfung unterzogen werden könnte.

Quelle