Gericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel – Autor scheitert mit Klage
Clara SchneiderGericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel – Autor scheitert mit Klage
Ein Berliner Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten verloren, die mit der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Verbindung stehen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab und entschied, dass der Schriftsteller nach dem Stasi-Unterlagengesetz keinen gesetzlichen Anspruch auf die Dokumente habe. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Unterlagen für eine geplante Veröffentlichung freigegeben werden sollten.
Der Autor hatte sämtliche Stasi-Akten zu Merkel für ein Buch angefordert, das sich mit Institutionen der DDR befasst. Die Bundesarchive bestätigten jedoch, dass es keine "freigabefähigen Unterlagen" über sie gebe. Zudem fand das Gericht keine Belege dafür, dass der Staatssicherheitsdienst Merkel während seiner Tätigkeit gezielt gefördert habe.
Nach dem Stasi-Unterlagengesetz ist der Zugang zu den Akten auf bestimmte Personengruppen beschränkt, etwa ehemalige Stasi-Mitarbeiter, Amtsträger oder historische Persönlichkeiten. Merkel übte während der aktiven Phase des MfS kein öffentliches Amt aus – erst 1990, als die Behörde bereits aufgelöst wurde, wurde sie Pressesprecherin der Oppositionsgruppe Demokratischer Aufbruch.
Mit dem Urteil ist der Fall noch nicht endgültig abgeschlossen: Der Kläger kann weiterhin Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Die Entscheidung bestätigt die bestehende Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Interesse an Stasi-Unterlagen. Ohne Nachweis einer Verstrickung Merkels in Stasi-Aktivitäten bleiben die Akten für den Autor unzugänglich. Der Fall verdeutlicht die strengen Auflagen, die für den Zugang zu historischen Dokumenten der DDR-Geheimpolizei gelten.






