08 June 2026, 20:03

Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Streit mit Linkspartei recht

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Streit mit Linkspartei recht

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei über Behauptungen in einer Pressemitteilung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, die Vorwürfe zu wiederholen, wonach AfD-Politiker die Parkinson-Symptome eines politischen Gegners verspottet hätten.

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Auslöser des Verfahrens war eine Äußerung des Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn, der AfD-Mitglieder beschuldigt hatte, im April 2025 während einer Landtagssitzung seine Erkrankung nachgeahmt zu haben. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Linkspartei nicht beweisen konnte, dass zwei AfD-Politiker Bruhns Symptome imitiert hätten. Die Richter verwiesen auf fehlende Zeugen und urteilten, dass die Behauptung weder überwiegend wahr noch unwahr einzuordnen sei. Gleichzeitig stellten sie fest, dass die Persönlichkeitsrechte der Kläger durch die Aussagen in der Pressemitteilung rechtswidrig verletzt worden seien.

Obwohl das Gericht anerkannte, dass Politiker schärfere Kritik hinnehmen müssten, betonte es, dass persönliche Beleidigungen die Grenzen des Zulässigen überschritten. Mit diesem Urteil wurde teilweise ein früheres erstinstanzliches Urteil revidiert, das die Klagen der AfD-Abgeordneten teilweise abgewiesen hatte.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Ergebnis als Bestätigung. Ein weiterer AfD-Abgeordneter, Thore Stein, hatte der Linkspartei zuvor vorgeworfen, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um den Ruf der Betroffenen zu schädigen. Durch die gerichtliche Verfügung ist es der Linkspartei nun untersagt, die umstrittenen Passagen der Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.

Das Urteil setzt klare Grenzen für politische Äußerungen, die in persönliche Angriffe umschlagen. Die Linkspartei muss sich künftig mit der Wiederholung der Vorwürfe gegen die AfD-Abgeordneten zurückhalten. Die 13 AfD-Politiker haben damit rechtlichen Schutz gegen die erhobenen Behauptungen erstritten.

Quelle