Gericht gibt Klara Schedlich in Streit mit Stefan Gelbhaar teilweise recht
Lina KrügerGericht gibt Klara Schedlich in Streit mit Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil ermöglicht es ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen – ein bedeutender Wendepunkt in einer langwierigen Kontroverse.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Äußerungen, die Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB gemacht hatte. Gelbhaar hatte dagegen geklagt und die Behauptungen als falsch und rufschädigend bezeichnet. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Teile der Auseinandersetzung auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten und nicht auf bewussten Falschaussagen.
Gelbhaar sah sich mit mehreren Vorwürfen im Rahmen der #MeToo-Debatte konfrontiert, die er stets bestritten hatte. Viele dieser Anschuldigungen erwiesen sich später als unbelegt, woraufhin der Sender RBB eine Entschuldigung veröffentlichte. Dennoch kostete die Affäre Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl, sodass er das Parlament Anfang 2025 verließ.
Das Oberlandesgericht Hamburg gab nun Schedlich in zentralen Punkten recht und erlaubte ihr, bestimmte Aussagen aufrechtzuerhalten. Das Urteil spricht keine der beiden Seiten vollständig frei, klärt aber, welche Behauptungen sie rechtlich wiederholen darf.
Die Entscheidung bringt teilweise Klarheit in einen Fall, der Gelbhaars politische Karriere prägte. Während Schedlich das Recht behält, spezifische Vorwürfe zu äußern, bleibt Gelbhaars Ausscheiden aus dem Parlament unverändert. Das Ergebnis folgt zudem auf die Entschuldigung des RBB für seine Rolle bei den unbelegten Vorwürfen.






