Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen. Dem Magazin ist es untersagt, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Die Entscheidung folgt auf einen Rechtsstreit über Behauptungen, Ulmen habe mit KI generierte gefälschte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt.
Ulmen hatte bereits im April rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Das Landgericht Hamburg entschied im Mai zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Nun hat das Oberlandesgericht jedoch festgestellt, dass es keine ausreichenden Beweise für die Behauptungen über die KI-generierten Videos gibt.
Zudem untersagte das Gericht Der Spiegel, eine 50 Jahre alte E-Mail zu zitieren, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei geschickt hatte. Die Richter begründeten dies damit, dass der Inhalt der E-Mail in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ falle. Dennoch bleibt es dem Magazin erlaubt, über Fernandes’ Vorwürfe der körperlichen Gewalt gegen Ulmen zu berichten.
Fernandes wirft Ulmen vor, nicht nur die Deepfake-Videos produziert, sondern auch gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt zu haben. Diese Profile seien angeblich genutzt worden, um mit anderen Männern in Kontakt zu treten und sexuelle Gespräche zu führen. Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung von Spiegel habe zu einer übermäßigen Medienpräsenz und einer einseitigen öffentlichen Debatte geführt.
Der Fall hat auch politische Diskussionen ausgelöst. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen. Auch andere Politiker, darunter die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang, fordern strengere Regulierungen zum Missbrauch von KI. Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen wegen separater Vorwürfe häuslicher Gewalt.
Die einstweilige Verfügung verbietet Der Spiegel die Veröffentlichung spezifischer Behauptungen im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal. Das Magazin darf jedoch weiterhin über Fernandes’ Anschuldigungen wegen körperlicher Misshandlung berichten. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden rechtlichen und politischen Bemühungen, digitalen Missbrauch zu bekämpfen und Einzelne vor nicht einvernehmlichen KI-generierten Inhalten zu schützen.
