Hamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu 1.200 Euro Strafe
Lina KrügerHamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu 1.200 Euro Strafe
Ein Hamburger Gericht hat einen Mann zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, weil er im Oktober vergangenen Jahres in der U-Bahn einen anderen Fahrgast mit homophoben Beleidigungen beschimpft hatte. Das Opfer, Tibor P., bezeichnete die Schmähungen während des Prozesses als "abscheulich". Wie das Gericht weiter hörte, griff ein Zeuge ein, um ihn zu verteidigen. Die Richterin lobte in ihrem Urteil die schnelle Reaktion des Augenzeugen, der die verbale Attacke unterband.
Der Vorfall ereignete sich am 20. Oktober 2024, als Tibor P. auf dem Heimweg von einem Schwulenclub war. Michael W. soll ihn zunächst angestarrt und dann seine Lacklederschuhe mit abfälligen Kommentaren verspottet haben. Anschließend eskalierte die Situation, als er Tibor P. laut Zeugenaussagen als "Bazille" (ein homophober Schimpfwort) und "Schande" bezeichnete.
Ein Mitfahrgast schaltete sich ein und wies Michael W. an, "den Mund zu halten". Die Richterin würdigte diese Zivilcourage später ausdrücklich in ihrer Urteilsbegründung. Die Polizei wurde alarmiert, doch Michael W. leistete Widerstand und beleidigte die Beamten während des Einsatzes.
Im Prozess bestritt Michael W. einen zusätzlichen Vorwurf der Körperverletzung, entschuldigte sich jedoch für seine verbalen Angriffe. Tibor P. nahm die Entschuldigung an. Das Gericht verurteilte Michael W. schließlich wegen Beleidigung und Bedrohung und setzte die Strafe in 150 Tagessätzen an.
Der Fall reiht sich in die steigenden Zahlen queerenfeindlicher Hasskriminalität in Deutschland ein: Im vergangenen Jahr wurden 2.048 Straftaten registriert – ein Zehnfaches im Vergleich zu 2010. Das Urteil sendet ein klares rechtliches Signal gegen verbale Übergriffe im öffentlichen Raum. Auch der Einsatz des Zeugen wurde offiziell als entscheidender Moment gewürdigt, der die Belästigung stoppte.






