Hessen erweitert Apothekerkammer-Mitgliedschaft auf Ruheständler und Inaktive
Hannah WeberHessen erweitert Apothekerkammer-Mitgliedschaft auf Ruheständler und Inaktive
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) erweitert ihre Mitgliedschaftsregeln. Eine aktuelle Gesetzesänderung schließt nun auch Apotheker ein, die in Hessen wohnen, aber nicht mehr beruflich tätig sind. Diese Anpassung folgt einer Novelle des Landesheilberufegesetzes und bringt für die Kammer neue administrative Aufgaben mit sich.
Die Neuregelung verpflichtet die LAK, Ruheständler und nicht praktizierende Apotheker in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erfassen. Sobald sie registriert sind, müssen diese Mitglieder Beiträge zahlen – allerdings hat die Kammer die aktuellen Gebühren zur Erleichterung des Übergangs halbiert. Der niedrigste freiwillige Quartalsbeitrag wurde auf 40 Euro festgesetzt.
Die Änderung bedeutet für die Kammergeschäftsstellen einen höheren Arbeitsaufwand. Sie müssen nun Gebührenstrukturen anpassen und eine größere Mitgliederbasis verwalten. Auch in anderen Bundesländern gab es kürzlich Anpassungen bei den Beiträgen: In Berlin zahlen angestellte Apotheker jetzt jährlich 294 Euro – 100 Euro mehr als im Vorjahr. Sachsen hat seine Gebühren auf 228 Euro erhöht, nach zuvor 152 Euro.
Unterdessen entfällt in Niedersachsen die Pharmazeutische Zeitung (PZ) künftig als Bestandteil des Mitgliedschaftspakets. Der Schritt ist Teil umfassender Bemühungen, in verschiedenen Kammern Kosten und Leistungen zu straffen.
Mit den aktualisierten Regeln bindet die LAK mehr Apotheker an ihr System – selbst wenn diese nicht mehr im Berufsfeld aktiv sind. Beiträge und Verwaltungsprozesse müssen an diese erweiterte Gruppe angepasst werden. Um die finanziellen Auswirkungen der Änderungen abzufedern, hat die Kammer ihre aktuellen Gebühren bereits reduziert.






