Lörrach verschärft Regeln für Prostitution mit neuer Sperrbezirksverordnung
Emma MayerLörrach verschärft Regeln für Prostitution mit neuer Sperrbezirksverordnung
In Lörrach sollen mit einer überarbeiteten Sperrbezirksverordnung schärfere Regeln für die Prostitution eingeführt werden. Der Stadtrat stimmt am 28. April 2026 über die Änderungen ab, die rechtliche Grenzen präzisieren und gleichzeitig bestimmte Gebiete schützen sollen. Die neuen Bestimmungen entstanden nach Abstimmungen mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Laut der aktualisierten Verordnung werden Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 Gewerbegebieten Lörrachs verboten. Nur in zwei ausgewiesenen Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin erlaubt. Straßenprostitution wird flächendeckend in der gesamten Stadt untersagt.
Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("In-call") bleiben größtenteils gestattet, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Nicht explizit geregelt sind jedoch Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden. Die Behörden beschreiben die aktuelle Lage als stabil; es lägen keine Anträge für neue Bordelle vor.
Die überarbeitete Verordnung entstand in enger Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Polizei und regionalen Behörden. Ziel ist es, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zugleich sensible Standorte zu schützen. Die neuen Regeln treten in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Bestehende Bordelle außerhalb der erlaubten Zonen müssen sich an die aktualisierten Vorgaben anpassen. Die Stadt erwartet, dass die Änderungen mehr Klarheit in der Vollzugspraxis und bei der Gebietsplanung bringen.






