Mecklenburg-Vorpommern streitet über Reform des Landesverfassungsgerichts
Hannah WeberMecklenburg-Vorpommern streitet über Reform des Landesverfassungsgerichts
In Mecklenburg-Vorpommern treibt eine Koalition aus SPD, Grünen und Linken eine Reform der Regeln für das Landesverfassungsgericht voran. Die geplanten Änderungen sollen bestehende Bestimmungen – wie eine Amtszeitbegrenzung auf zwölf Jahre und eine Altersgrenze von 68 Jahren – direkt in der Landesverfassung verankern.
Der Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die AfD in aktuellen Umfragen führt und Befürchtungen über mögliche politische Einflussnahme auf die Besetzung der Richterposten wachsen. Nach geltendem Recht wählt der Landtag die Richter mit absoluter Mehrheit. Scheitert die Wahl, bleiben die amtierenden Richter im Amt. Die Koalition argumentiert, die Reform verhindere ein "Risiko der Blockade", indem sie die Kontinuität der Rechtsprechung sichere – selbst dann, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf einer Amtszeit kein Nachfolger ernannt wird.
Kritiker sehen die Pläne jedoch anders. Enrico Schult, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, warf der Koalition vor, mit einem "Verfassungstrick" das Gericht auf eine linke Ausrichtung festlegen zu wollen. Auch der CDU-Fraktionschef Daniel Peters lehnte den Entwurf ab und betonte, Demokratie solle durch Vertrauen und offene Debatten gestärkt werden – nicht durch Verfahrenstricks.
Die politische Gemengelage verleiht der Debatte zusätzliches Gewicht. Im jüngsten Insa-SonntagsTrend liegt die AfD bei 34 Prozent und ist damit stärkste Kraft in der Region. Die SPD folgt mit 26 Prozent, die CDU kommt auf 12 Prozent, die Linke auf 10 Prozent. Die Koalition betont, die Reform diene dazu, das Gericht vor tagespolitischen Auseinandersetzungen zu schützen. Gegner hingegen befürchten, die Änderungen könnten künftigen Regierungen die Möglichkeit nehmen, die Richterbestellung mitzugestalten.
Über die Reformvorhaben wird der Landtag abstimmen – für eine Annahme ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Bei Erfolg würden die bestehenden richterlichen Regelungen verfassungsrechtlich festgeschrieben. Scheitert der Antrag, bliebe das aktuelle System – und damit auch das Potenzial für Blockaden – bestehen.






