Mehrheit sieht Immobilieneigentümer im Mietrecht im Vorteil

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Ein Plakat mit zahlreichen Gebäuden und hervorgehobener Schrift.

Mehrheit sieht Immobilieneigentümer im Mietrecht im Vorteil - Mehrheit sieht Immobilieneigentümer im Mietrecht im Vorteil

Mehrheit sieht Vermieter im Mietrecht im Vorteil

Mehrheit sieht Vermieter im Mietrecht im Vorteil

Mehrheit sieht Vermieter im Mietrecht im Vorteil

  1. Dezember 2025

In Deutschland entzündet sich eine neue Debatte über das Mietrecht. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist überzeugt, dass Vermieter die besseren Karten haben, während die Bundesregierung weitreichende Reformen vorbereitet. Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert nun schärfere bundesweite Mietpreisbremse-Regelungen und härtere Strafen bei Verstößen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Pläne für ein umfassendes Mieterschutzpaket bis Anfang 2027 vorgestellt. Dazu gehören die Deckelung indexgebundener Mieten, Einschränkungen bei kurzfristigen Vermietungen sowie vereinfachte Regeln für Modernisierungsumlagen.

Die öffentliche Meinung zeigt tiefe Spaltungen in der Frage der Gerechtigkeit im Mietrecht. Eine aktuelle Umfrage ergibt, dass 54 Prozent der Deutschen Vermieter als klar begünstigt sehen. Nur 17 Prozent halten das aktuelle System für ausgewogen, während 18 Prozent Mieter im Vorteil wähnen. Gleichzeitig unterstützen 43 Prozent eine Ausweitung der Mietpreisbremse und staatliche Maßnahmen zur Förderung bezahlbaren Wohnraums.

Der DMB verweist auf eine wachsende Kluft zwischen gesetzlichem Schutz und der harten Realität für Mietersuchende. Gefordert wird eine bundesweit gültige, dauerhafte Mietpreisbremse mit strengerer Durchsetzung. Der Haus- und Grundbesitzerverband widerspricht dieser Einschätzung und behauptet, Eigentümer seien seit Jahren rechtlich benachteiligt.

Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten bereits bis 2029 verlängert. Eine im September eingesetzte Expertenkommission prüft derzeit Sanktionen bei Mietwucher und Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Hubigs Reformvorschläge sehen vor, indexgebundene Mieterhöhungen auf jährlich 3,5 Prozent zu begrenzen und kurzfristige Vermietungen auf sechs Monate zu beschränken, bevor die Mietpreisbremse greift. Zuschläge für Möblierung sollen auf fünf Prozent der Kaltmiete festgeschrieben, Modernisierungsumlagen für Beträge bis 20.000 Euro vereinfacht werden.

Der DMB besteht darauf, dass diese Änderungen nicht ausreichen, um das Machtungleichgewicht zu beheben. Ohne strengere bundesweite Regelungen, so die Argumentation, würden Mieter auf einem zunehmend umkämpften Markt weiter benachteiligt.

Die geplanten Reformen der Regierung zielen darauf ab, das Mietrecht bis 2027 neu auszubalancieren. Bei Annahme würden sie Mietsteigerungen begrenzen, Ausnahmen für kurzfristige Vermietungen verkürzen und Modernisierungskosten vereinfachen. Angesichts der starken öffentlichen Unterstützung für Mieterschutz wird der Druck auf schärfere Kontrollen und eine flächendeckende Mietpreisbremse voraussichtlich weiter steigen.