05 April 2026, 08:05

"Merz kann mich am Arsch lecken!" – Provokation an der TU Berlin entfacht Debatte

Eine Gruppe von Menschen marschiert bei einer Demonstration gegen die Anti-Kriegsbewegung in Berlin, einige halten Schilder und andere fahren Fahrräder, im Hintergrund ist ein Gebäude mit Fenstern, Bögen, Säulen und Skulpturen zu sehen.

"Merz kann mich am Arsch lecken!" – Provokation an der TU Berlin entfacht Debatte

Provokantes Transparent gegen CDU-Chef Friedrich Merz an der TU Berlin aufgetaucht

An der Technischen Universität Berlin hing vergangenen Freitagabend ein umstrittenes Banner mit einer Attacke gegen den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz. Die Parole "Merz kann mich am Arsch lecken!" war von einer Studentengruppe angebracht worden, bevor die Polizei sie innerhalb von 15 Stunden entfernte. Seither verbreitet sich der Spruch rasant im Netz und entfacht Debatten über Meinungsfreiheit und rechtliche Grenzen.

Erstmals aufgetaucht war die Parole Anfang März bei einer Demonstration gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht in Berlin. Seitdem wird sie in Memes, Liedern und bei Protesten aufgegriffen. Nun ermitteln die Behörden gegen den 18-Jährigen, der den Spruch ursprünglich geprägt haben soll – im Verdacht der "böswilligen Beleidigung und Verleumdung einer politischen Persönlichkeit".

Die Studentengruppe EB 104, die hinter dem Uni-Transparent steht, hatte es unter ihren Bürofennstern im zweiten Stock aufgehängt. Die schnelle Entfernung kritisieren sie als "höchst problematisch" und werfen vor, damit werde die studentische Selbstverwaltung und freie Meinungsäußerung untergraben. Die Gruppe besteht darauf, dass es sich um geschützte Rede handle – doch die rechtliche Einordnung bleibt unklar.

Nach deutschem Recht setzt Verleumdung die Verbreitung unwahrer Tatsachen voraus, die den Ruf einer Person schädigen. Ob der Spruch diese Schwelle erreicht, ist umstritten. Bisher haben weder Merz noch sein Team öffentlich zum Fall Stellung genommen, seit die Parole im März an Fahrt aufgenommen hat.

Die Entfernung des Transparents und die laufenden Ermittlungen befeuern die Diskussion über politische Kritik und ihre juristischen Grenzen. Entscheidend wird nun sein, ob der Spruch als Beleidigung gewertet wird oder als legitime Form des Protests gilt. Bis dahin bleibt die Parole im Umlauf – und mit ihr die Kontroverse.

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