19 April 2026, 08:05

Musterklage könnte Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar machen

Alte deutsche Zeitung vom 29. September 1929 mit einem Foto eines Mannes in Anzug und Krawatte auf der Titelseite, betitelt mit "Sugenberg und die Defreiung."

Musterklage könnte Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar machen

Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Behandlung des Rundfunkbeitrags (GEZ) infrage. Ein Musterverfahren soll klären, ob die Gebühr von der Steuer abgesetzt werden kann. Das Urteil könnte Millionen Haushalte in Deutschland betreffen.

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Im Mittelpunkt des Streits steht eine abgelehnte Steuererklärung. Ein Steuerzahler hatte die rund 220 Euro Rundfunkbeitrag für 2024 als abzugsfähige Ausgabe geltend gemacht, doch das Finanzamt erkannte den Abzug nicht an. Der Steuerzahlerbund unterstützt nun eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Falls das Gericht den Klägern recht gibt, könnte der Beitrag als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Dadurch ließen sich die zu versteuernden Einkünfte um den gezahlten Betrag mindern. Die tatsächliche Ersparnis hinge vom individuellen Steuersatz ab.

Beispielsweise könnte jemand mit einem Steuersatz von 20 Prozent etwa 44 Euro jährlich sparen. Bei einem Satz von 30 Prozent wären es rund 66 Euro, und Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten fast 93 Euro zurückerhalten.

Ein erfolgreiches Urteil würde Millionen Beitragszahlern den Steuerabzug ermöglichen. Die genaue finanzielle Entlastung wäre vom persönlichen Steuersatz abhängig. Die Entscheidung des Gerichts könnte richtungsweisend für künftige Steuererklärungen werden.

Quelle