Neue Pflicht: Stornierungsbutton für Online-Verträge ab 19. Juni
Ab dem 19. Juni tritt eine neue Regelung für Online-Verträge in Kraft. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten Stornierungsbutton anzeigen. Damit soll die Kündigung von Verträgen für Verbraucher einfacher werden.
Ab dem 19. Juni müssen Firmen sicherstellen, dass der Button leicht auffindbar und nutzbar ist. Er darf im Vergleich zum Abschluss des ursprünglichen Vertrags keine zusätzlichen Schritte erfordern. Der Button selbst verändert nicht die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist, die nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt beginnt.
Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Nach Betätigung des Buttons müssen Verbraucher eine sofortige Bestätigung erhalten, die in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – vorliegen muss.
Die Regelung gilt für alle Online-Verträge ab dem 19. Juni. Unternehmen müssen sie einhalten, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist zu vermeiden. Verbraucher profitieren von einem klareren und schnelleren Kündigungsprozess.






