Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer bestraft werden
Clara SchneiderRechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer bestraft werden
Schwarzfahren bleibt in Deutschland ein großes Problem – jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe steht im Zusammenhang mit diesem Delikt. Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat sich nun in die Debatte eingeschaltet und fordert eine Reform des geltenden Rechts. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Justiz zu entlasten, ohne bei schweren Verstößen auf angemessene Strafen zu verzichten.
Wie Daten aus dem Jahr 2024 zeigen, betrifft jeder achte Fall von Schwarzfahren den Fernverkehr. Frister argumentiert, dass hier weiterhin strafrechtliche Konsequenzen gerechtfertigt sein könnten, da es sich oft um bewusste Versuche handelt, höhere Ticketpreise zu umgehen. Gleichzeitig betont er, dass nicht alle Fälle von Schwarzfahren gleich behandelt werden sollten.
Kritik übte Frister an Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs, der seiner Meinung nach das Strafrecht nicht als letztes Mittel einsetzt. Einen vollständigen Streichung der Vorschrift lehnt er zwar ab, doch auch eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einem bloßen Ordnungswidrigkeitenrecht hält er für falsch. Stattdessen schlägt er vor, das Gesetz so zu ändern, dass nur besonders verwerfliches Verhalten strafrechtlich verfolgt wird.
Der Experte präzisierte, dass einfaches Schwarzfahren – etwa das Betreten eines Zuges ohne Ticket, aber ohne Sperren zu überwinden – nicht automatisch zu einer Anklage führen sollte. Sein Ziel ist es, unnötige Belastungen für die Gerichte zu verringern, während gleichzeitig Täter mit schwerwiegenden Verstößen weiterhin Konsequenzen tragen müssen.
Da jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe auf Schwarzfahren zurückgeht, könnten Fristers Empfehlungen die künftige Handhabung des Problems in Deutschland grundlegend verändern. Seine Pläne sehen vor, den Anwendungsbereich strafrechtlicher Verfolgung einzugrenzen. Während Fälle im Fernverkehr weiterhin geahndet werden könnten, ließen sich Bagatelldelikte künftig außerhalb der Gerichte regeln. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, würde dies eine Neuausrichtung der Justiz bei der Priorisierung solcher Fälle bedeuten.






