SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf geäußert, der deutschen Behörden die Befugnis einräumen soll, digitale Gegenangriffe durchzuführen. Er warnt, dass solche Maßnahmen gegen internationale Rechtsnormen verstoßen und zivile Infrastruktur gefährden könnten.
Der Entwurf würde es dem Bundespolizeipräsidium, dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen. Schätzl erkennt zwar die Notwendigkeit an, die Cyberabwehr zu stärken, lehnt offensive Maßnahmen wie sogenannte "Hackbacks" jedoch entschieden ab.
Er besteht darauf, dass jede Gegenmaßnahme den internationalen Regelungen entsprechen muss – insbesondere den Genfer Konventionen, die staatliches Handeln im Cyberraum begrenzen. Ohne klare rechtliche Definitionen, so seine Argumentation, könnten Behörden Systeme infiltrieren oder manipulieren, selbst wenn ein Angriff nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Schätzl hat das Bundesinnenministerium aufgefordert, den Vorschlag zu überdenken. Er betont, dass Hackback-Operationen präzise definiert werden müssten, um Missbrauch zu verhindern und die Verantwortlichkeit zu gewährleisten.
Die Warnungen des SPD-Politikers verdeutlichen die Spannung zwischen der Stärkung der Cybersicherheit und der Einhaltung rechtlicher Standards. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte es die staatlichen Befugnisse bei digitalen Gegenmaßnahmen ausweiten – wirft jedoch gleichzeitig Fragen nach Kontrolle und möglichen Risiken für die Zivilbevölkerung auf.






