Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird nach Motorradunfall in Italien gefasst
Clara SchneiderVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird nach Motorradunfall in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausflugs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine. Später wurde er nach einem Motorradunfall in Italien wieder gefasst. Der Vorfall wirft Fragen zu den Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen auf.
Benjamin F. verbüßte eine Haftstrafe wegen Mordes, als er mit seinem Motorrad flüchtete. Vor seiner Flucht hatte er 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Während seiner Flucht besuchte er seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst verurteilte Mörder Hafturlaub erhalten. Allerdings müssen Häftlinge für unbegleitete Aktivitäten oder Kurzzeiturlaub mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben. Die Justizvollzugsanstalten prüfen jeden Fall anhand einer Verhaltensprognose, um das Risiko von Flucht oder Rückfall zu bewerten.
Im Fall von Benjamin F. war die Prognose zu dem Schluss gekommen, dass weder eine Flucht noch ein missbräuchlicher Urlaub zu erwarten seien. Dennoch gelang ihm die Flucht, und er war später in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, bevor er gefasst wurde.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen zeigte sich angesichts der Flucht unverständlich. Benjamin F. befindet sich inzwischen wieder in Haft. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, Rehabilitationschancen mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit in Einklang zu bringen.






