14 April 2026, 02:05

"Auto-Freitag" lockt Tuning-Fans an – doch die Polizei warnt vor harten Strafen

Rotes Auto fährt auf einer Straße mit der deutschen Straßenverkehrswarnung "Rettungsgasse", umgeben von anderen Fahrzeugen.

"Auto-Freitag" lockt Tuning-Fans an – doch die Polizei warnt vor harten Strafen

Deutschlands Tuning-Szene bereitet sich auf den "Auto-Freitag" vor

Am Karfreitag startet traditionell die Tuning-Saison – und die deutsche Auto-Fangemeinde feiert den "Auto-Freitag" als inoffiziellen Auftakt in die wärmere Jahreszeit. Besonders rund um die Nürburgring-Strecke werden sich wieder zahllose Enthusiasten versammeln, um ihre modifizierten Fahrzeuge zu präsentieren und den Frühling zu begrüßen.

Doch das Event hat auch eine Schattenseite: In der Vergangenheit kam es immer wieder zu illegalen Straßenrennen, rücksichtslosem Rasen und Lärmbelästigung. Die Behörden warnen seit Jahren, dass solche Aktionen gegen Verkehrsregeln verstoßen und die öffentliche Sicherheit gefährden.

Polizei kündigt verschärfte Kontrollen an Die Polizei in Rheinland-Pfalz wird über das Osterwochenende die Präsenz erhöhen, um Verstöße konsequent zu ahnden. Nach Paragraf 315d des Strafgesetzbuches stellen illegale Autorennen – ob geplant oder spontan – eine Straftat dar. Teilnehmer und Organisatoren müssen mit drastischen Konsequenzen rechnen: hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

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Sollte bei einem illegalen Rennen jemand verletzt werden, drohen den Verantwortlichen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Beamten appellieren an alle Fahrer, insbesondere an die Tuning-Szene, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und ihr Fahrverhalten den Straßenverhältnissen anzupassen.

Null Toleranz bei Raserei Mit der verschärften Überwachung will die Polizei gefährliches Verhalten während der diesjährigen "Auto-Freitag"-Treffen unterbinden. Die Behörden betonen: Illegale Rennen werden nicht geduldet – und wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit harter Bestrafung rechnen.

Quelle