15 April 2026, 14:10

DAK-Gesundheit verschärft Preis- und Umsatzsteuer-Regeln für Apotheken ab 2026

Plakat mit der Aufschrift "Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Biden-Harris-Regierung" mit Text und Logo, das Informationen über die Reduzierung der Arzneimittelkosten präsentiert.

DAK-Gesundheit verschärft Preis- und Umsatzsteuer-Regeln für Apotheken ab 2026

DAK-Gesundheit aktualisiert Preismeldung und Umsatzsteuer-Regeln für Apotheken

Die DAK-Gesundheit hat ihre Vorgaben zur Preisangabe und Umsatzsteuer-Meldung für Apotheken überarbeitet. Die neuen Regelungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft – bei Verstößen drohen strenge Sanktionen. Apotheken müssen künftig präzise Richtlinien bei der Angabe von Preisen und Umsatzsteuerdetails in Kostenvoranschlägen und Rechnungen beachten.

Laut den aktualisierten Bestimmungen sind Apotheken, die Kostenvoranschläge elektronisch einreichen, verpflichtet, Nettopreise – also ohne Mehrwertsteuer – anzugeben, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Bei der automatisierten Abrechnung muss jedem Preis der korrekte Umsatzsteuer-Hinweiscode beigelegt werden: Die Ziffer "1" steht für den regulären Steuersatz, "2" für den ermäßigten Satz.

Falls ein Vertrag Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) vorsieht oder die Umsatzsteuer entfällt, ist der Hinweiscode "Keine USt" zu verwenden. Bruttopreise dürfen nur dann übermittelt werden, wenn dies vertraglich festgelegt ist; ansonsten sind Nettopreise zwingend vorgeschrieben. Zudem verlangt die DAK-Gesundheit eine entsprechende Umsatzsteuer-Beschreibung wie etwa "Netto (regulärer Steuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Steuersatz)" neben dem Nettopreis.

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Die Krankenkasse warnt, dass Verstöße gegen die neuen Regeln zu Ablehnungen und Abrechnungsstreitigkeiten führen werden. Ziel der Maßnahmen ist eine vereinheitlichte Preis- und Umsatzsteuer-Meldung in allen Apotheken-Transaktionen.

Die überarbeiteten Richtlinien sollen die Umsatzsteuer-Angaben der Apotheken transparenter gestalten. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert zurückgewiesene Einreichungen oder Konflikte bei der Abrechnung. Die Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2026 ohne Ausnahmen.

Quelle