Gericht blockiert Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW ab 2030
Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Klagen abgewiesen, die Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge nach November 2030 untersagen sollten. Mit dem Urteil wies das Gericht Forderungen von Umweltschützern zurück, die strengere Emissionsgrenzen für die Automobilhersteller durchsetzen wollten. Beide Unternehmen begrüßten die Entscheidung als Sieg für die Rechtssicherheit.
Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte damit frühere Urteile gegen die Klagen der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die Aktivisten hatten argumentiert, Mercedes-Benz und BMW dürften ab 2030 keine Benzin- und Dieselwagen mehr herstellen, und beriefen sich dabei auf individuelle "CO₂-Budgets" für jedes Unternehmen. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage, um solche Budgets privaten Unternehmen zuzuweisen.
Die DUH stützte sich in ihrem Fall auf Berechnungen, die die nationalen Klimaziele Deutschlands auf die großen Automobilhersteller aufteilten. Die Richter urteilten jedoch, dass Klimaverpflichtungen nicht auf diese Weise einzelnen Unternehmen auferlegt werden könnten. Die Entscheidung steht im Einklang mit früheren Urteilen, darunter dem Neubauer-Fall von 2021, in dem das Bundesverfassungsgericht Teile des deutschen Klimaschutzgesetzes kippte, weil es an langfristigen Reduktionszielen mangelte.
Ein BMW-Sprecher erklärte, das Urteil schaffe "Rechtssicherheit für in Deutschland tätige Unternehmen". Auch Mercedes-Benz zeigte sich erleichtert und bezeichnete das Ergebnis als Bestätigung der geltenden Vorschriften. Das Urteil reiht sich in eine Serie vielbeachteter Umweltklagen ein, die die deutsche Klimapolitik geprägt haben – etwa die Novelle des Klimaschutzgesetzes 2023 oder jüngste Urteile zu Fluglinien-Subventionen und der Unternehmensverantwortung für Emissionen.
Mit der Entscheidung entfällt eine rechtliche Bedrohung für die deutsche Autoindustrie, während gleichzeitig klargestellt wird, dass nationale Klimaziele nicht in unternehmensspezifische Quoten aufgeteilt werden können. Umweltschutzorganisationen sehen sich nun mit weiteren Hürden konfrontiert, sollten sie über die Gerichte schärfere Emissionsregeln für Unternehmen durchsetzen wollen. Der Fall markiert ein weiteres Kapitel in der sich wandelnden deutschen Klimarechtsprechung, die mit früheren Urteilen bereits Politikänderungen und strengere Vorschriften erzwungen hat.






