Gericht verweigert Frau Auskunft über Samenspenden ihres biologischen Vaters
Lina KrügerGericht verweigert Frau Auskunft über Samenspenden ihres biologischen Vaters
Ein deutsches Gericht hat einer Frau, die Details über die Samenspenden ihres biologischen Vaters erfragen wollte, eine Absage erteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass sie keine Auskunft darüber verlangen könne, wie oft sein Sperma verwendet wurde oder wie viele Kinder daraus hervorgegangen sind. Das Urteil ist nun rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Die Klägerin, die durch eine Samenspende gezeugt wurde, hatte vom behandelnden Arzt konkrete Angaben gefordert. Sie wollte wissen, wie häufig das Sperma ihres biologischen Vaters eingesetzt wurde, wie viele Lebendgeburten daraus resultierten und wie viele Zeugungen ursprünglich vorgesehen waren. Ihre Forderung begründete sie unter anderem mit der Sorge vor einer genetischen Veranlagung für eine Autoimmunerkrankung, die sie möglicherweise vom Spender geerbt habe.
Das Gericht erkannte zwar ihr grundsätzliches Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung an. Allerdings urteilte es, dass dieses Recht die von ihr begehrten präzisen Details nicht umfasse. Nach dem deutschen Samenspenderregistergesetz besteht kein gesetzlicher Anspruch auf solche Zahlen.
Die Richter wiesen auch ihr Argument zu einem möglichen genetischen Risiko zurück. Ihrer Auffassung nach würden die angeforderten Informationen ihr nicht dabei helfen, sinnvoll mit potenziellen Halbgeschwistern in Kontakt zu treten. Der Beklagte, ein Arzt, der die künstlichen Befruchtungen durchgeführt hatte, sei nicht verpflichtet, die Daten offenzulegen.
Die vollständige Begründung wird in Kürze auf der offiziellen Website des Gerichts veröffentlicht. Das Urteil bestätigt, dass die Nutzungsdaten von Samenspendern nach geltendem Recht vertraulich bleiben. Der Fall der Klägerin zeigt die Grenzen des Zugangs zu Informationen über die genetische Herkunft in Deutschland auf. Da die Entscheidung bindend ist, sind keine weiteren rechtlichen Schritte mehr möglich.






