10 May 2026, 06:04

Hubigs Reform: Geschlechterbasierte Morde sollen härter bestraft werden

Gruppe von Menschen in einem Gerichtssaal sitzend, mit einem Mann in Anzug und Krawatte und zwei Frauen in legerer Kleidung, die nebeneinander sitzen, sowie Bänke im Hintergrund.

Hubigs Reform: Geschlechterbasierte Morde sollen härter bestraft werden

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Gesetzesänderung vor: Geschlechterbasierte Tötungen sollen künftig als Mord gewertet werden

Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Strafgesetzbuchs angeregt, um bestimmte geschlechterbasierte Tötungsdelikte künftig automatisch als Mord einzustufen. Ziel des Vorhabens ist es, eine rechtliche Lücke zu schließen, durch die solche Taten bisher mitunter nur als Totschlag geahndet werden. Sollte die Neuregelung verabschiedet werden, drohten Tätern in diesen Fällen deutlich härtere Strafen – insbesondere dann, wenn die Tat von geschlechtsspezifischen Motiven geleitet war.

Nach aktuellem deutschem Recht können Tötungen aus besitzergreifenden oder geschlechtsbezogenen Beweggründen zwar als Mord verfolgt werden. In der Praxis kommt es jedoch vor, dass Gerichte die Taten zu Totschlag herabstufen, sobald Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend machen. Während Totschlag mit festen, kürzeren Haftstrafen und einer garantierten Entlassung verbunden ist, ermöglicht eine Verurteilung wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafen.

Hubig, Mitglied der SPD, will den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch präzisieren, um diese Problematik zu beheben. Ihr Entwurf sieht vor, die Mordmerkmale explizit um Tötungen zu erweitern, die allein wegen des Geschlechts des Opfers begangen werden. Künftig soll etwa die Tötung einer Frau ausschließlich wegen ihres Frauseins automatisch als Mord gewertet werden.

Die geplante Reform zielt darauf ab, klare rechtliche Maßstäbe für sogenannte Feminizide und vergleichbare geschlechterbasierte Gewaltverbrechen zu schaffen. Hubig kritisiert, dass das aktuelle System die Schwere solcher Taten mitunter nicht angemessen abbildet. Durch die Verschärfung des Gesetzes solle eine einheitlichere Verfolgung und strengere Bestrafung dieser Straftaten sichergestellt werden.

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Die Neuregelung würde die bisherige Unschärfe bei der Einordnung geschlechtermotivierter Tötungen beseitigen. Bei einer Verabschiedung stünden solche Fälle künftig automatisch unter dem Tatbestand des Mordes – mit der Möglichkeit von lebenslangen Haftstrafen. Die Anpassung soll die strafrechtlichen Konsequenzen enger an die besondere Schwerigkeit dieser Verbrechen knüpfen.

Quelle