Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und ordnet Neuprüfung an
Clara SchneiderNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und ordnet Neuprüfung an
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Lärmbelästigungen durch den Theaterbetrieb.
Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung, als der Verein Freie Volksbühne gegen eine Baugenehmigung klagte, mit der Teile einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umgewandelt werden sollten. Die Begründung: Die Theateraktivitäten würden für künftige Bewohner zu viel Lärm verursachen.
Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster der Klage zunächst statt. Die Richter urteilten, dass die Lärmgrenzen vor Ort überschritten würden, und hoben die Genehmigung auf.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entdeckte jedoch später Mängel in dieser Entscheidung. Es stellte fest, dass zentrale Tatsachen nicht ausreichend geprüft worden seien, bevor ein endgültiges Urteil gefällt werden könne. Der Fall wurde daher nach Münster zurückverwiesen, wo nun eine neue Verhandlung stattfinden soll.
Das Oberverwaltungsgericht Münster muss den Streit nun erneut bewerten. Eine endgültige Entscheidung hängt von einer detaillierteren Untersuchung der Lärmbelastung ab. Bis dahin bleibt die Baugenehmigung in der Schwebe.






