Leipziger Gericht vertagt Entscheidung über Nürnberger Anti-Rechtsextremismus-Bündnis
Hannah WeberLeipziger Gericht vertagt Entscheidung über Nürnberger Anti-Rechtsextremismus-Bündnis
Leipziger Bundesverwaltungsgericht urteilt im Streit um Nürnberger Mitgliedschaft im Bündnis gegen Rechtsextremismus
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über einen Rechtsstreit zur Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bündnis gegen Rechtsextremismus entschieden. Der Fall, der 2022 vom Nürnberger AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach eingereicht worden war, bleibt jedoch weiterhin ungelöst – das Gericht verwies die Sache zur erneuten Prüfung zurück.
Damit verlängert sich der juristische Konflikt darüber, ob die Beteiligung der Stadt an dem Netzwerk gegen das Gebot der politischen Neutralität verstößt. Das Bündnis, dem 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, wird unter anderem aus öffentlichen Mitteln Nürnbergs und der Metropolregion finanziert. Erst kürzlich startete es unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" eine Kampagne im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen am 8. März.
Das Gericht wies die Argumentation der AfD zurück, wonach bereits die Kritik des Bündnisses an der Partei automatisch einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht darstelle. Stattdessen urteilte die vorsitzende Richterin, dass ein Austritt Nürnbergs nur dann gerechtfertigt wäre, wenn sich die Äußerungen des Netzwerks direkt der Stadt zurechnen ließen. Nun muss das Bayerische Verwaltungsgericht klären, ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob Nürnberg maßgeblichen Einfluss auf dessen Ausrichtung besitzt.
Da noch kein endgültiges Urteil vorliegt, zieht sich der Rechtsstreit weiter hin. Der Fall geht zur vertieften Prüfung zurück an das Bayerische Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung über die Nürnberger Mitgliedschaft – und die damit verbundenen grundsätzlichen Fragen zur politischen Neutralität öffentlich geförderter Netzwerke – steht noch aus. Das Ergebnis könnte künftig prägen, wie sich Städte in Anti-Extremismus-Initiativen engagieren dürfen.






