Neue Friedhofssatzung: Mehr Kosten, mehr Gestaltungsfreiheit und ein Ort für Engelskinder
Lina KrügerNeue Friedhofssatzung: Mehr Kosten, mehr Gestaltungsfreiheit und ein Ort für Engelskinder
Am 29. April 2026 steht eine überarbeitete Friedhofssatzung zur Abstimmung im Stadtrat an. Die Änderungen zielen darauf ab, Gebühren anzupassen, neue Bestattungsmöglichkeiten einzuführen und die Transparenz bei der Finanzierung der örtlichen Friedhöfe zu verbessern. Die Stadtverwaltung rechnet damit, durch die Neuregelungen jährlich etwa 54.500 Euro mehr einzunehmen.
Laut Entwurf dürfen Urnenrasengräber künftig zwei Urnen statt nur einer aufnehmen. Zudem werden individualisierte Grabsteine erlaubt, was Angehörigen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Grabgestaltung gibt. Ein neuer Bereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben – soll eingerichtet werden, ohne dass trauernde Eltern zusätzliche Kosten tragen müssen.
Die Gebühren für Grabstellen werden steigen, wobei die Stadt weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt. Die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle erhöht sich von 40 auf 60 Prozent. Um die Gesamtbelastung auszugleichen, werden jedoch einige Nutzungsentgelte gesenkt.
Die Anpassungen spiegeln die Inflation wider und sollen dazu beitragen, die Verwaltungskosten sowie die Bestattungskosten vollständig zu decken. Die Verantwortlichen bezeichnen den Plan als Schritt hin zu einem nachhaltigeren und transparenteren Finanzierungsmodell.
Bei einer Zustimmung tritt die neue Satzung noch 2026 in Kraft. Die Änderungen bringen dann sowohl zusätzliche Einnahmen als auch erweiterte Bestattungsoptionen mit sich. Für die Angehörigen bedeutet dies in einigen Bereichen höhere Kosten, in anderen jedoch ein größeres Angebot an Dienstleistungen.






