12 April 2026, 20:05

Neue Steuerregeln 2025: So setzen Sie Krankheitskosten richtig ab

Plakat mit Text und Logo, das "$160 Milliarden" als die Menge an Einsparungen für Steuerzahler angibt, seit Medicare niedrigere Arzneimittelpreise aushandeln kann.

Neue Steuerregeln 2025: So setzen Sie Krankheitskosten richtig ab

Steuerzahler, die ihre Erklärung für 2025 einreichen, müssen neue Regeln für den Abzug von Krankheitskosten beachten. Der Wechsel vom rosaroten Rezept zur E-Rezept-Pflicht hat Auswirkungen darauf, wie Apothekenbelege dokumentiert werden müssen. Auch die Abgabefristen variieren – je nachdem, ob ein Steuerberater eingeschaltet wird.

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Seit Anfang 2024 wurde das klassische Papierrezept in ganz Deutschland durch das E-Rezept abgelöst. Diese Umstellung wirkt sich auf die steuerliche Absetzbarkeit aus, insbesondere bei Zuzahlungen für Medikamente. Um diese Kosten geltend zu machen, müssen die Belege nun den vollständigen Namen des Steuerzahlers enthalten – eine Neuerung, die für das Steuerjahr 2025 gilt.

Auf den Apothekenquittungen müssen zudem der Name des Medikaments, die Art des Rezepts sowie der Zuzahlungsbetrag vermerkt sein. Wer seine Gesundheitskarte am Terminal in der Apotheke vorlegt, stellt sicher, dass der eigene Name automatisch auf dem Beleg erscheint. Allerdings lassen sich nicht alle medizinischen Ausgaben absetzen. Nur Kosten, die in direktem Zusammenhang mit einer Erkrankung stehen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sind erstattungsfähig.

Das Finanzamt übernimmt dabei nicht die vollen Krankheitskosten, sondern zieht zunächst einen Eigenanteil ab. Dieser beträgt – abhängig vom Gesamteinkommen – zwischen ein und sieben Prozent. Auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung unterscheiden sich: Ohne Steuerberater endet die Frist am 31. Juli 2026, mit professioneller Hilfe erst am 28. Februar 2027.

Die Einführung des E-Rezepts hat zwar die Dokumentation vereinfacht, gleichzeitig aber strengere Anforderungen an den steuerlichen Nachweis gestellt. Damit Belege anerkannt werden, müssen sie nun zwingend den Namen des Patienten enthalten. Steuerzahler sollten zudem die unterschiedlichen Abgabefristen beachten – je nachdem, ob sie einen Steuerberater beauftragen oder nicht.

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