Neuer TKG-Entwurf: Glasfaserausbau und Wettbewerb im Streit der Interessen
Lina KrügerNeuer TKG-Entwurf: Glasfaserausbau und Wettbewerb im Streit der Interessen
Im Mai soll ein überarbeiteter Entwurf des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) von der Bundesregierung verabschiedet werden. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, den Wettbewerb zu stärken und den Ausbau von Glasfasernetzen im ganzen Land voranzutreiben. Branchenvertreter und Politiker zeigen sich jedoch gespalten in ihrer Bewertung der neuen Regelungen.
Der aktualisierte TKG-Entwurf enthält zwei zentrale Neuerungen: ein Recht auf flächendeckenden Glasfaserausbau nach § 144 sowie eine Verpflichtung zur Drittanbieter-Nutzung von Glasfasernetzen nach § 22. Philipp Grün, Experte für Telekommunikationsrecht bei der Kanzlei BMDS, bestätigte den Zeitplan für die Vorlage des Entwurfs. Die Änderungen knüpfen an Jahrzehnte der Marktderegulierung an, die in den 1990er-Jahren begann.
Eine aktuelle Umfrage ergab, dass 65 Prozent der Verbraucher und 69 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Reformen der 1990er-Jahre als vorteilhaft bewerten. Norbert Westfal, Präsident des Branchenverbands BREKO, betonte, dass beide Gruppen weiterhin Wettbewerb im Sektor befürworten. Timo von Lepel, Vorstandsvorsitzender von NetCologne, unterstrich diese Haltung und bezeichnete die digitale Infrastruktur als entscheidend für das Wirtschaftswachstum.
Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der neuen Vorschriften. Stefan Rueter, operativer Geschäftsführer von OXG, warnte, dass die zweimonatige Meldefrist für den vollständigen Ausbau bestehende Ausbauprojekte behindern könnte. Claus Wedemeyer, Digitalisierungschef des Wohnungswirtschaftsverbands GdW, kritisierte § 22 und argumentierte, dass dadurch Gebühren entstehen könnten, die nur den marktbeherrschenden Anbietern zugutekämen.
Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus forderte einen beschleunigten Glasfaserausbau und schlug vor, dass externer Druck die Fortschritte beschleunigen könnte. Stephan Albers, Geschäftsführer von BREKO, betonte die Notwendigkeit von Investitionsanreizen – selbst in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten.
Der Entwurf des Telekommunikationsgesetzes wird nun im Mai in die Kabinettsabstimmung gehen. Bei einer Verabschiedung werden die neuen Regelungen den Glasfaserausbau und den Netzzugang in Deutschland grundlegend verändern. Die Branche bleibt gespalten, ob die Änderungen fairen Wettbewerb fördern oder neue Hürden schaffen werden.






