Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 so einfach wie nie
Deutschland führt ein neues Gesetz ein, das Verbrauchern die Online-Kündigung von Verträgen erleichtern soll. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen, auf ihren Websites einen speziellen "Widerrufsbutton" einzurichten. Ziel der Neuregelung ist es, den Prozess zur Stornierung von Online-Verträgen zu vereinfachen.
Das Gesetz schreibt vor, dass der "Widerrufsbutton" deutlich gekennzeichnet und dauerhaft sichtbar sein muss. Er soll entweder im Header oder Footer der Website platziert werden, um Nutzern einen einfachen Zugang zu ermöglichen. Zudem müssen Unternehmen ihre Widerrufsrichtlinien aktualisieren und darin erklären, wo sich der Button befindet und wie er funktioniert.
Der Button selbst muss Verbrauchern ermöglichen, ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse einzugeben. Bevor ein Widerrufsantrag eingereicht wird, ist ein zweistufiges Bestätigungsverfahren erforderlich. Nach Abschluss muss das Unternehmen umgehend eine automatisierte Eingangsbestätigung versenden, vorzugsweise per E-Mail.
Darüber hinaus könnten Unternehmen ihre Datenschutzbestimmungen anpassen müssen, um die über das Widerrufsformular erhobenen personenbezogenen Daten abzusichern. Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem der Kunde alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten hat.
Die neuen Regelungen gelten für alle Online-Verträge und verpflichten Unternehmen, den aktualisierten Widerrufsprozess einzuhalten. Verbraucher erhalten damit eine standardisierte, nutzerfreundliche Möglichkeit, Verträge zu kündigen. Das Gesetz stellt zudem sicher, dass Unternehmen klare Bestätigungen erteilen und Transparenz über den Umgang mit Daten wahren.






