Neues Grundsicherungssystem ab Juli: Bürgergeld wird durch Reform ersetzt
Lina KrügerNeues Grundsicherungssystem ab Juli: Bürgergeld wird durch Reform ersetzt
Ab Juli ersetzt ein neues Grundsicherungssystem das bisherige Bürgergeld
Die Neuregelung basiert auf dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und wurde nach Zustimmung der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen im Bundestag beschlossen. Ein zentraler Punkt der Reform: Arbeitgeber dürfen künftig steuerfreie Prämien an Beschäftigte zahlen, die gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf das Gesetz verständigt, das voraussichtlich im Bundestag verabschiedet wird. Demnach können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro gewähren. Diese wird nicht als Einkommen angerechnet – die Empfänger behalten den vollen Betrag zusätzlich zu Lohn und staatlicher Unterstützung.
Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU, verteidigte die Maßnahme. Er zog Parallelen zu früheren Modellen wie der Corona-Hilfe und dem Inflationsausgleichsbonus. Letzterer betrug bis zu 3.000 Euro, war ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei und wurde zwischen 2022 und 2024 nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Das neue Gesetz stellt sicher, dass Beschäftigte im SGB-II-Bezug die Prämie in voller Höhe erhalten – ohne Kürzungen bei ihren staatlichen Leistungen.
Reform tritt im Juli in Kraft: Vereinfachte Kombination von Arbeit und Grundsicherung Mit der Neuregelung können Arbeitgeber künftig steuerfreie Zuschüsse an Geringverdiener zahlen, ohne dass deren staatliche Leistungen gekürzt werden. Ziel ist es, zusätzliche finanzielle Anreize zu schaffen, während der bestehende Sozialschutz erhalten bleibt.






