Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Flexibilität für Planer
Emma MayerSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Flexibilität für Planer
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat eine Reform des Architektengesetzes vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Berufsregeln für Architektinnen, Architekten und Stadtplaner zu modernisieren. Zu den geplanten Änderungen gehören neue Ausbildungsanforderungen, digitale Verfahren sowie erweiterte geschäftliche Möglichkeiten für Fachleute.
Nach dem Entwurf werden akademische Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme neue Kernfächer umfassen. Dazu zählen Bauplanungsrecht, barrierefreies Gestalten und klimagerechte Anpassungen von Bauwerken. Zudem wird der Lehrplan soziale Aspekte wie bezahlbaren Wohnraum und barrierefreien Zugang stärker gewichten.
Der Tätigkeitsbereich von Architektinnen, Architekten und Planern wird erweitert und schließt künftig die Förderung der Biodiversität sowie energieeffizientes Bauen ein. Zudem werden elektronische Anträge für Registrierungen und berufliche Meldungen möglich sein.
Für ausländische Fachkräfte bringt das neue Gesetz Vorteile mit sich: Ihre Qualifikationen können bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkannt werden. Absolventinnen und Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen erhalten zudem die Möglichkeit, eine Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer zu erwerben.
Die geschäftlichen Rahmenbedingungen werden flexibler. Künftig dürfen Fachleute in Rechtsformen wie der GmbH & Co. KG, der OHG oder der KG tätig sein.
Der Gesetzentwurf führt mehrere praktische Neuerungen für Architektinnen, Architekten und Stadtplaner in Sachsen-Anhalt ein. Digitale Prozesse, aktualisierte Ausbildungsinhalte und erweiterte Geschäftsmodelle spiegeln die sich wandelnden Anforderungen der Branche wider. Bei Verabschiedung wird das Gesetz zudem die Anerkennung internationaler Fachkräfte im Berufsfeld erleichtern.






