22 April 2026, 04:05

Sachsen und Brandenburg kämpfen für Schutz von Minderheitensprachen vor Markenmissbrauch

Wappen von Brandenburg-Ansbach mit einem gekrönten Schild mit einem springenden Löwen links, einem Chevron rechts und dem Wort "Brandenburg" in fetter schwarzer Schrift darunter.

Sachsen und Brandenburg kämpfen für Schutz von Minderheitensprachen vor Markenmissbrauch

Sachsen und Brandenburg unterstützen eine neue Initiative zum Schutz von Minderheitensprachen im Rahmen des EU-Markenrechts. Der von Schleswig-Holstein angeführte Vorstoß wird in der Bundesratssitzung am 8. Mai vorgestellt. Ziel ist es, die kommerzielle Ausbeutung von Ortsnamen und idiomatischen Ausdrücken zu verhindern, die mit diesen Sprachen verbunden sind.

Der Vorschlag zielt darauf ab, die rechtlichen Schutzmechanismen für Sprachen zu stärken, die unter die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen fallen. Bisher genießen diese Sprachen in Markenrechtsstreitigkeiten nicht denselben Schutz wie die offiziellen EU-Amtssprachen. Bei Erfolg würden die Änderungen Unternehmen daran hindern, Begriffe aus Minderheitensprachen als Marken eintragen zu lassen – was Institutionen sonst zwingen könnte, sich umzubenennen.

Barbara Klepsch, sächsische Kulturministerin, unterstützt den Plan nachdrücklich. Sie argumentiert, dass eine Aktualisierung des EU-Markenrechts dazu beitragen würde, nationale Minderheiten zu schützen, zu fördern und ihnen eine faire Behandlung zu garantieren. In Sachsen betrifft dies insbesondere die sorbische Gemeinschaft sowie Sinti und Roma.

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Manja Schüle, brandenburgische Kulturministerin, warnte vor den Risiken, falls der Schutz zu schwach bleibe. Ohne strengere Regelungen könnten Markeneintragungen die Nutzung von Begriffen aus Minderheitensprachen im öffentlichen Leben blockieren, erklärte sie. Schüle betonte, dass diese Sprachen vor kommerzieller Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden müssten.

Der Vorstoß wird nun am 8. Mai im Bundesrat beraten. Wird er angenommen, hätten Minderheitensprachen in Markenrechtsfällen denselben rechtlichen Status wie die offiziellen EU-Sprachen. Dadurch ließe sich verhindern, dass Unternehmen exklusive Rechte an traditionellen Namen und Redewendungen beanspruchen.

Quelle