22 April 2026, 20:07

Verleumdungsverfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – Staatsanwaltschaft gibt nach

Ein Mann im Anzug spricht vor einem Publikum mit einem Mikrofon an einem Rednerpult, hinter einem Banner, wahrscheinlich über ein Regierungsverbot von sozialen Medien.

Verleumdungsverfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – Staatsanwaltschaft gibt nach

Ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verleumdung gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wurde von der Staatsanwaltschaft Bamberg eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge, die Müller auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama veröffentlicht hatte. Unterstützer solidarisierten sich mit Müller und sammelten 15.000 Euro für seine Anwaltskosten.

Der Rechtsstreit begann, nachdem Müller Anfang 2024 zwei Beiträge über Dipama gepostet hatte. Im ersten verwies er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post von Afrokratie, in dem weiße Menschen ursprünglich als "Neandertaler" bezeichnet worden waren. Im zweiten stellte er die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre.

Während des Verfahrens ließ sich Müller von der Kanzlei Hoecker rechtlich vertreten. Später beschrieb er den Prozess als emotional belastend und sprach von einer Form der Einschüchterung. Trotz des Stresses kritisierte er weiterhin, was er als unzumutbare Belastung für Einzelpersonen in Verleumdungsverfahren ansah.

Die Staatsanwaltschaft entschied schließlich, das Verfahren einzustellen, und sprach Müller damit von jeglichen rechtlichen Konsequenzen frei. Er begrüßte die Entscheidung und zeigte sich erleichtert über den Ausgang.

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Mit der Einstellung des Verfahrens drohen Müller keine weiteren rechtlichen Schritte wegen seiner Beiträge. Die durch eine Notfall-Spendenaktion gesammelten 15.000 Euro decken seine Anwaltskosten. Die Entscheidung lässt seine Kritik an den Verleumdungsgesetzen zwar ungelöst, doch die akute Gefahr einer Anklage ist damit vorbei.

Quelle