1.200-Euro-Strafe für „Nazischlampe“-Beleidigung: Was Gerichte heute noch ahnden

1.200-Euro-Strafe für „Nazischlampe“-Beleidigung: Was Gerichte heute noch ahnden
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Beleidigung einer hochrangigen AfD-Politikerin als 'Nazischlampe' den Beleidiger 1.200 Euro kosten wird. Das Urteil unterstreicht, dass bestimmte Schmähungen nach wie vor strafrechtlich relevant sind, während andere – selbst wenn sie Politiker betreffen – mittlerweile als akzeptabel gelten.
Der Begriff 'Nazischlampe' lässt sich auf verschiedene Weisen deuten: als Kombination aus 'Nazi' und 'Schlampe' oder als Abkürzung für 'NS'. Gerichte stufen die Äußerung als so schwerwiegend ein, dass sie eine Geldstrafe von 1.200 Euro rechtfertigt. Im Gegensatz dazu haben ältere Schimpfwörter wie 'Du Trottel!' oder 'Schurke!' im Laufe der Zeit viel von ihrer rechtlichen Brisanz verloren.
Die 1.200-Euro-Strafe für 'Nazischlampe' zeigt: Manche Beleidigungen behalten ihre juristische Sprengkraft, andere nicht mehr. Die Erkenntnisse könnten helfen, teure Gerichtsprozesse wegen einzelner Worte zu vermeiden.

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