AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die AfD liegt weiterhin im Streit mit dem Verfassungsschutz über ihre Einstufung als rechtsextrem. Die Partei behauptet, vom Inlandsgeheimdienst unfair behandelt zu werden. Die juristischen Auseinandersetzungen ziehen sich mittlerweile durch mehrere Instanzen – zwei aktuelle Urteile bestätigten nun die umstrittene Bewertung.
Im Mittelpunkt steht der sächsische Landesverband der AfD, der 2023 vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde. Die Partei wehrt sich seit Langem gegen diese Klassifizierung und wirft den Behörden vor, ihre Aussagen falsch dargestellt zu haben. Im Januar 2025 wies das Oberverwaltungsgericht Bautzen eine Klage der AfD ab und ließ die Einstufung damit bestehen.
Die AfD drohte daraufhin mit weiteren rechtlichen Schritten, sollte die Landesregierung die Entscheidung nicht zurücknehmen und die vollständige Bewertung des Verfassungsschutzes veröffentlichen. Parteivertreter verglichen die Situation mit einem Diebstahlsvorwurf, bei dem nicht offenlegt werde, was angeblich gestohlen worden sei. Trotz dieser Kritik betonte das Innenministerium, dass alle verfahrensrechtlichen Regeln eingehalten worden seien – darunter auch die Gewährung von Akteneinsicht für die AfD in relevante Teile des Berichts. Unabhängig davon hatte das Verfassungsgericht Weimar Anfang 2025 eine weitere AfD-Klage abgewiesen. Die Partei hatte eine Regelung im Thüringer Juristenausbildungsgesetz angefochten, doch das Gericht urteilte, sie habe keine ausreichenden juristischen Argumente vorgebracht. Zudem scheiterten Eilanträge der AfD gegen die Rechtsextremismus-Einstufung – in beiden Fällen setzte sich das Innenministerium durch.
Nach mehreren Niederlagen vor Gericht bleibt der sächsische AfD-Landesverband weiterhin als rechtsextrem eingestuft. Die Partei schließt weitere Klagen nicht aus, doch die bisherigen Urteile stärken die Position des Verfassungsschutzes. Der Konflikt verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen der AfD und staatlichen Stellen bei der Beobachtung von Extremismus.



