Bayerisches Gericht lehnt vegane Gefängniskost für Häftling ab

Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Kost - Bayerisches Gericht lehnt vegane Gefängniskost für Häftling ab
Ein bayerischer Häftling ist mit seiner Klage auf vegane Verpflegung im Gericht gescheitert. Der Inhaftierte hatte geltend gemacht, seine verfassungsmäßigen Rechte seien verletzt worden, doch das Gericht entschied, dass die aktuellen Regelungen der Justizvollzugsanstalt rechtmäßig seien. Der Gefangene, dessen Identität nicht bekannt gegeben wurde, argumentierte, seine Glaubens- und Gewissensfreiheit werde eingeschränkt. Seine Klage stützte er auf ethische Überlegungen zum Tierwohl und zur Nachhaltigkeit. Das Gericht berücksichtigte jedoch die Vielfalt religiöser Gemeinschaften und philosophischer Überzeugungen unter den Insassen und urteilte, dass die Anstalt verpflichtet sei, vegetarische und laktosefreie Gerichte anzubieten. Vegane Produkte könnten die Häftlinge zusätzlich über die Kantine auf eigene Kosten erwerben. Das Gericht räumte ein, dass jedem Gefangenen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, seinen religiösen oder weltanschaulichen Ernährungsgrundsätzen zu folgen. Im konkreten Fall wurde die Vorgehensweise der Justizvollzugsanstalt jedoch als rechtmäßig bewertet. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Inhaftierte in Bayern keinen Anspruch auf vegane Gerichte aus der Gefängnisküche haben. Die Klage des Häftlings, die sich auf ethische Gründe stützte, blieb erfolglos. Die Richter hielten die bestehenden Regelungen – vegetarische und laktosefreie Gerichte sowie die Möglichkeit, zusätzliche vegane Produkte zu kaufen – für ausreichend und rechtmäßig.



