Chemnitz beschließt neue Straßenreinigungsregeln und Gebühren für 2026

Admin User
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Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit mehreren Autos, die sich auf der Straße dahinter bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

Chemnitz beschließt neue Straßenreinigungsregeln und Gebühren für 2026

Der Stadtrat von Chemnitz hat Änderungen der städtischen Straßenreinigungsverordnung und der Gebührenordnung beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die neuen Regelungen sehen unter anderem einen vierwöchigen Reinigungsrhythmus für schwach befahrene Bereiche sowie einen jährlichen Abrechnungszeitraum für die Gebühren vor, der vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft. Nach der überarbeiteten Verordnung werden die Straßenreinigungsgebühren in Chemnitz künftig jährlich abgerechnet. Die Grundgebühr für die Straßenreinigung beträgt 2026 0,90 Euro pro Meter. Die Kosten für die Reinigung von Gehwegen und Fußgängerzonen steigen – je nach Reinigungshäufigkeit – um 5,2 % bis 5,8 %. Die Gebühren für die Fahrbahnreinigung erhöhen sich dagegen um 11,7 % bis 12,8 %, ebenfalls abhängig von der Häufigkeit der Reinigung. Durch den neuen Reinigungszyklus werden schwach befahrene Gebiete in Chemnitz künftig alle vier Wochen gereinigt. Mit dieser Anpassung soll die Sauberkeit der Stadt erhalten und die Lebensqualität der Bürger verbessert werden. Die aktualisierte Straßenreinigungsverordnung und die neue Gebührenordnung treten in Chemnitz am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Änderungen umfassen einen angepassten Reinigungsrhythmus für verkehrsarme Zonen sowie erhöhte Gebühren für die Straßenreinigung, wobei die Grundgebühr bei 0,90 Euro pro Meter liegt. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sauberkeit der Stadt zu steigern und einen effizienteren Einsatz der Ressourcen zu gewährleisten.