Debatte unter Justizministern: Journalisten unter Abschnitt 188 schützen

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Sonderrechtliche Schutzmaßnahmen für Journalisten? Nein danke! - Debatte unter Justizministern: Journalisten unter Abschnitt 188 schützen

Die Justizminister Deutschlands stehen vor einer Debatte über einen Vorschlag, den Schutzbereich des § 188 StGB auf Journalisten auszuweiten. Dies erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender physischer und verbaler Bedrohungen gegen Medienvertreter – allein im Jahr 2023 wurden 89 körperliche Angriffe dokumentiert. Doch der Autor Martin Debes lehnt den Vorstoß ab und hält ihn für sinnlos und kontraproduktiv. Das Gesetz, ursprünglich eine Verordnung von Reichspräsident Paul von Hindenburg aus dem Jahr 1931, wurde 2021 um Beleidigungen gegen Politiker erweitert. Es soll politische Amtsträger vor Verleumdung und Schmähungen schützen. Befürworter argumentieren nun, dass eine Ausweitung auf Journalisten diese besser vor ähnlichen Angriffen bewahren würde. Gegner wie Debes verweisen hingegen darauf, dass bestehende Regelungen – etwa durch Verlage, Gewerkschaften oder die Polizei – bereits ausreichenden Schutz böten. Zudem habe § 188 bisher kaum zu einer Verringerung der Angriffe geführt, sondern diese sogar verschärft. Als Beispiel dient die AfD, die zwar eine Initiative zur Abschaffung des Paragrafen startete, deren Co-Vorsitzender aber gleichzeitig Hunderte Beschwerden auf dessen Grundlage einreichte. Die geplante Einbeziehung von Journalisten in den Schutzbereich des § 188 bleibt umstritten. Während die einen darin einen besseren Schutz vor Beleidigungen und Verleumdung sehen, halten Kritiker wie Debes den Vorstoß für überflüssig und schädlich. Die anstehende Diskussion der Justizminister wird über das weitere Schicksal des Vorschlags entscheiden.