Ex-Rechtsextremist darf in Sachsen Referendariat beginnen – trotz umstrittenem Hintergrund

OVG: Ehemaliger Rechtsextremer Aktivist darf Rechtsreferendariat beginnen - Ex-Rechtsextremist darf in Sachsen Referendariat beginnen – trotz umstrittenem Hintergrund
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass ein ehemaliger Rechtsextremist ein juristisches Referendariat beginnen darf – trotz anfänglicher Bedenken gegen seine Eignung. Das Gericht sah keine Belege für strafbare Handlungen, womit das Urteil nun rechtskräftig ist.
Die Entscheidung des OVG steht im Einklang mit einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen aus dem Jahr 2022. Damals hatte das Gericht festgehalten, dass nur strafrechtlich relevantes Verhalten einen Ausschluss vom Referendariat rechtfertigen könne. Der angehende Jurist war zuvor in rechtsextremen Organisationen aktiv gewesen, darunter der Jugendorganisation Junge Alternative in Sachsen-Anhalt und dem Verein Ein Prozent e.V.
Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte später, dass Referendare die verfassungsmäßigen Werte nicht aktiv bekämpfen dürfen – selbst in Fällen mit rechtsextremer Vergangenheit. Zunächst war dem Bewerber der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen verweigert worden. Diesmal setzte er sich jedoch durch, da die geltende Rechtslage eine strafrechtlich einwandfreie Vergangenheit höher gewichtet als frühere extremistische Betätigungen.
Mit dem Urteil ermöglicht das OVG einem ehemaligen Rechtsextremisten den Einstieg ins Referendariat und betont, dass eine saubere Strafakte über frühere extremistische Verstrickungen hinwegwiegt. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall und klärt die rechtlichen Maßstäbe für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.



