Führerschein-Umtausch in Chemnitz: Frist endet am 19. Januar 2026

Führerschein-Umtausch in Chemnitz: Frist endet am 19. Januar 2026
Chemnitzer mit Führerscheinen im Scheckkartenformat aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen diese bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die Ausländerbehörde bietet am 12. Januar 2026 verlängerte Öffnungszeiten an, um den Prozess zu erleichtern.
Betroffene Bürger werden gebeten, einen Termin über die Hotline der Behörde unter der Rufnummer 115 oder per E-Mail an [email protected] zu vereinbaren. Bei der Buchung müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum, die Führerscheinnummer sowie die ausstellende Behörde angegeben werden. Der Umtausch ist für Führerscheine mit unbegrenzter Gültigkeit verpflichtend; die neuen EU-Kartenführerscheine haben eine befristete Laufzeit. Eine Verlängerung kann bis zu sechs Monate vor Ablauf beantragt werden, wobei die neue Gültigkeitsdauer erst mit dem Ende der vorherigen Führerscheinfrist beginnt.
Inhaber von Papierführerscheinen haben diesen Prozess bereits durchlaufen – mit Ausnahme der vor 1953 Geborenen, die dafür noch bis 2033 Zeit haben.
Chemnitzer mit den genannten Scheckkarten-Führerscheinen müssen bis zum 19. Januar 2026 handeln, um keine Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis zu riskieren. Die verlängerten Öffnungszeiten am 12. Januar 2026 bieten eine gute Gelegenheit, den Umtausch unkompliziert zu erledigen.



