Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

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Ein Kind sitzt auf einem Stuhl vor einem teilweise sichtbaren Regal mit Bühchern, vor einem abgeschnittenen Wandhintergrund.

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Ein Regionalgericht in Frankenthal hat in einem Urteil die elterliche Verantwortung für entgangene Verdienste während der Eingewöhnungsphase eines Kindes in der Kita geklärt. Demnach sind Kommunen nicht verpflichtet, Verdienstausfälle zu ersetzen, wenn Eltern sich freinehmen, um ihr Kind bei der Eingewöhnung zu unterstützen. Vielmehr ende die Fürsorgepflicht der Behörden mit der formalen Zusage eines Kita-Platzes.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Eltern eine Entschädigung für ausgefallene Arbeitszeit während der Übergangsphase ihres Kindes in die Betreuung verlangen können. Das Gericht entschied, dass das Sozialrecht Städte und Gemeinden nicht dazu verpflichte, diese Kosten zu übernehmen – selbst dann nicht, wenn die Eingewöhnungsphase länger als erwartet dauere.

Laut Urteil erfüllen Kommunen ihre gesetzliche Pflicht bereits mit der Bereitstellung eines Kita-Platzes. Die Richter betonten, dass darüber hinaus keine finanzielle Unterstützung garantiert sei, unabhängig davon, wie viel Zeit das Kind für die Anpassung benötige. Eltern müssten etwaige Einkommensverluste in dieser Phase daher selbst tragen.

Das Urteil setzt eine klare Grenze für die finanzielle Verantwortung der lokalen Behörden. Sobald ein Kita-Platz zugesichert ist, können Familien keine zusätzliche Entschädigung für Arbeitsausfälle beantragen. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Eingewöhnungsphase in der finanziellen Verantwortung der Eltern bleibt.