Neue Zustimmungspflicht für Nutzer: Wer darf persönliche Daten verarbeiten?

Admin User
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Drei Personen auf einer schneebedeckten Landschaft mit verstreuten Taschen, Zelten mit Skiern darauf und schneebedeckten Hügeln im Hintergrund unter einem klaren Himmel.

Neue Zustimmungspflicht für Nutzer: Wer darf persönliche Daten verarbeiten?

Auf einigen Websites gilt nun eine neue Zustimmungspflicht für Nutzer, die externe Inhalte aufrufen möchten. Die Änderung betrifft die Verarbeitung persönlicher Daten und regelt, wer darauf zugreifen darf. Die Anpassung erfolgte nach Diskussionen, an denen auch Sportler beteiligt waren – darunter der Eishockeyspieler Patrick Reimer vom ESV Kaufbeuren.

Nutzer müssen künftig vor dem Laden externer Inhalte ausdrücklich ihre Einwilligung erteilen. Mit dieser Zustimmung darf die DRID Kommunikation & Design GmbH Informationen auf den Geräten der Nutzer speichern oder abrufen. Zudem kann das Unternehmen im Rahmen der Vereinbarung persönliche Daten erheben und verarbeiten.

Das neue Verfahren gibt Nutzern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Informationen. Ein Widerruf der Einwilligung ist unkompliziert möglich – etwa über die bereitgestellte Schaltfläche. Die Aktualisierung entspricht der wachsenden Nachfrage nach mehr Transparenz beim Umgang mit Daten auf digitalen Plattformen.