Bundesregierung plant Sonderregeln für Energiegenossenschaften bei Windkraft-Ausschreibungen

Bundesregierung plant Sonderregeln für Energiegenossenschaften bei Windkraft-Ausschreibungen
Die deutsche Bundesregierung prüft einen neuen Ansatz für Energiegenossenschaften und erwägt, ihnen in der nächsten Runde die Möglichkeit zu geben, nicht-wettbewerbsfähige Gebote abzugeben. Dies folgt auf die heftige Kritik an den Onshore-Windausschreibungen 2017, bei denen eine hohe Ablehnungsquote von 75 Prozent verzeichnet wurde und der Ausbau von Windkraftprojekten aufgrund restriktiver Planungsvorgaben und regionaler Beschränkungen nur zögerlich vorankam.
Der neue Preis für Onshore-Windstrom in der zweiten deutschen Ausschreibungsrunde ist auf 4,29 Cent pro Kilowattstunde gesunken – ein deutlicher Rückgang gegenüber den 5,71 Cent/kWh in der ersten Runde. Doch die Definition von "Bürgerenergieprojekten" in der Ausschreibung hat für Kontroversen gesorgt, da Befürchtungen bestehen, bestimmte Unternehmen könnten bevorzugt behandelt werden.
Die UKA-Gruppe aus Sachsen dominierte die zweite Runde und sicherte sich rund zwei Drittel der gesamten Kapazität mit 659,7 Megawatt aus "Bürgerenergieprojekten". Insgesamt gingen 90 Prozent der Kapazität – entsprechend 1.013 Gigawatt – an solche Projekte. Die hohe Nachfrage führte zu einer Ablehnungsquote von zwei Dritteln des vorgeschlagenen Volumens, sodass auf jeden erfolgreichen Bieter drei abgewiesene Angebote kamen.
Mit der Überlegung, Energiegenossenschaften nicht-wettbewerbsfähige Gebote ermöglichen zu wollen, versucht die Bundesregierung, die Probleme der Onshore-Windausschreibungen 2017 zu lösen. Zwar ist der Preis für Onshore-Windstrom gesunken, doch die Diskussion um die Definition von "Bürgerenergieprojekten" hält an. Die Vorherrschaft der UKA-Gruppe in der zweiten Runde hat Fragen aufgeworfen, während die hohe Ablehnungsquote auf einen intensiven Wettbewerb im Markt hindeutet.

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